SUITE.030 ALLGEMEINE NUTZUNGSBEDINGUNGEN (ANB), 2024

SUITE.030 ALLGEMEINE NUTZUNGSBEDINGUNGEN (ANB)

Die SUITE. 030 GmbH, Brunnenstraße 49, 10115 Berlin („SUITE.030") bietet eine Online-Plattform zur Vermarktung und zur Verwaltung der Vermietung von Wohnimmobilien („Plattform") an.

Diese Allgemeinen Nutzungsbedingungen („ANB") stellen die vertragliche Grundlage mit Nutzern („Nutzern") zur Nutzung der Plattform und des von SUITE.030 verwalteten Angebots für den Abschluss von Mietverträgen mit Vermietern über das jeweilige angebotene Wohnobjekt („Unterkunft") dar. Vermieter sind in der Regel Dritte und personenverschieden mit SUITE.030.

1. ALLGEMEINES

1.1 Die ANB gelten in ihrer jeweiligen Fassung als Rahmenvereinbarung, ohne dass SUITE.030 in jedem Einzelfall wieder auf diese hinweisen müsste.

1.2 Diese ANB gelten ausschließlich.

1.3 Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende allgemeine Geschäftsbedingungen werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als SUITE.030 ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall.

2. Rolle von SUITE.030

2.1 Nutzer können auf der Plattform nach geeigneten Unterkünften suchen und über die Online-Plattform oder auch telefonisch eine Buchungsanfrage, d. h. die Unterkunft reservieren oder direkt die Unterkunft buchen.

2.2 Das inhaltliche Angebot der Plattform wird unter Vorbehalt der Verfügbarkeit angeboten. Suite.030 bemüht sich, die Informationen auf der Website stets zugänglich zu halten. Durch Wartungsarbeiten, Weiterentwicklung oder Störungen können die Nutzungsmöglichkeiten eingeschränkt oder zeitweise unterbrochen werden. Störungen der vorgenannten Art wird Suite.030, soweit möglich, den Nutzern rechtzeitig ankündigen.

2.3 SUITE.030 bietet darüber hinaus auf eigene Rechnung zusätzliche Serviceleistungen für Mieter an, die optional dazu gebucht werden können und separat von SUITE.030 abgerechnet werden.

2.4 Der Mieter verpflichtet sich hinsichtlich seiner Kontaktdaten, inkl. den Daten zur Zahlungsabwicklung, wahre und richtige Angaben zu machen und SUITE.030 zur Verfügung zu stellen.

3. Mietvertrag zwischen Vermieter und Mieter

3.1 Verträge über die Vermietung des Objektes kommen nur zwischen dem jeweiligen Vermieter und dem Mieter zustande („Mietvertrag"). SUITE.030 kann dabei als Vertreter des Vermieters auftreten. Die grundsätzlichen Bedingungen des Mietvertrages sind im jeweiligen Objektinserat niedergelegt. Die Haftung zwischen Vermieter und Mieter richtet sich ausschließlich nach Maßgabe des Mietvertrages

3.2 Die Präsentation einer Unterkunft auf der Plattform stellt noch kein bindendes Angebot dar. Ein bindendes Angebot zum Abschluss eines Mietvertrages (siehe Ziffer 2) ist die Buchung des Mieters. Dieses Angebot kann der Vermieter, sofern keine Direktbuchungs-Option vorgesehen ist, dieser vertreten durch SUITE.030, innerhalb von 48 Stunden annehmen.

3.3 SUITE.030 übersendet im Falle der erfolgten Vermietung dem Mieter und dem Auftraggeber jeweils eine E-Mail (Bestätigungsmail), in dem der wesentliche Inhalt des Mietvertrages auf Grundlage der vom Auftraggeber gemachten Angaben zum Objekt noch einmal aufgeführt sind. Längerfristigen und unbefristete Mietverträge sind in der Regel schriftlich abzuschließen.

3.4 Der Mieter hat für die Dauer des Vertrages einen Unterkunftspreis zu zahlen. Der Unterkunftspreis ist der Preis, den der Mieter für die Überlassung der Unterkunft als Mietzins an Suite.030 zahlen muss. In dem Unterkunftspreis sind nicht die zusätzlichen Dienstleistungen enthalten.

3.5 Der Mieter leistet bei Abschluss des Mietvertrags auf Anforderung eine Anzahlung. Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Restzahlung bis 10 Tage vor Anreise.

3.6 Die Mietkaution hat der Mieter auf Anforderung auf separates Kautions-Sammelkonto zu überweisen. Mieter mit längeren oder unbefristeten Mietverträgen überweisen bis zum 20. des Vormonats die Miete für den Folgemonat. Nach Auszug und schadensfreier Übergabe des Apartments, wird die Mietkaution namens des Vermieters ausgezahlt bzw. freigegeben Zug um Zug gegen die mangelfreie Rückgabe der Unterkunft. Zur mangelfreien Rückgabe zählen auch die Rückgabe von Chipkarten, Schlüsseln oder Parkkarten oder -sensoren. An den Gegenständen des Vermieters besteht kein Zurückbehaltungsrecht. Kommt der Mieter nach einmaliger Aufforderung per E-Mail der Rückgabe der Gegenstände innerhalb einer Woche nach Absenden der E-Mail der Rückgabeaufforderung nicht nach, kann SUITE.030 die Kaution einbehalten und einen ggf. höheren Schaden (z.B. Austausch der Schließanlage) gegenüber dem Mieter geltend machen.

3.7 Sobald ein verbindlicher Mietvertrag abgeschlossen ist, kann eine Vermietung durch den Auftraggeber nicht mehr storniert werden. Eine vorzeitige Beendigung des Mietvertrages durch den Auftraggeber ist nur unter den Voraussetzungen des § 543 BGB möglich.

3.8 Wenn das verbindliche Mietverhältnis auf Grundlage des Mietvertrages aus Gründen nicht durchgeführt werden kann, die in der Verantwortungssphäre des Mieters begründet sind, haftet der Mieter SUITE.030 und dem Vermieter auf Schadensersatz.

3.9 Es wird von Seiten von SUITE.030 empfohlen, als Mieter eine Haftpflichtversicherung abzuschließen, die den Aufenthalt in den Unterkünften abdeckt. Für den Fall, dass doch mal etwas geschieht, ist man dann gut abgesichert. Achten Sie aber darauf, ob geliehene oder gemietete Gestände durch ihre Versicherung tatsächlich versichert sind, dies ist bei vielen Haftpflichtversicherungen leider nicht automatisch der Fall.

3.10 Die Zahlungsabwicklung erfolgt nach dem im Auftragsformular genannten Modus. Zur Zahlungsabwicklung über Kreditkarte erfolgt eine Umleitung auf die Website von Stripe Payments Europe, Ltd. [https://stripe.com/de/privacy]. Es gelten insofern ausschließlich die Nutzungs- und Datenschutzbestimmungen von Stripe Payments Europe, Ltd.

3.11 Der Unterkunftspreis wird eingezogen, sofern keine anderslautende Vereinbarung getroffen wurde. Bei Kurzzeitmieten (bis einen Monat) werden von SUITE.030 50 % des Unterkunftspreises mit verbindlicher Buchung des Mieters eingezogen, der Restbetrag zehn Tage vor Mietbeginn. Bei Langzeitmieten ab zwei Monaten werden 50% der ersten Monatsmiete mit der verbindlichen Buchung fällig, die zweiten 50% der ersten Monatsmiete zusammen mit der Kaution zehn Tage vor Anreise und die folgenden Monatsmieten jeweils im Voraus bis eine Woche vor dem Monatswechsel.

3.12 Die Anmietung einer Unterkunft setzt die Zahlung einer Kaution durch den Mieter voraus. Suite.030 wird diese Kaution von den Mietern einziehen. Die Kaution wird von Suite.030 entweder über eine Vorautorisierung einer Kreditkarte vorgenommen oder durch Überweisung der Kaution durch den Mieter auf einem Kautionskonto verwaltet und spätestens einen Monat nach der Übergabe ausgekehrt, sofern keine dem Mieter zuzurechnenden Schäden an der Unterkunft entstanden sind. Die Kaution beträgt üblicher Weise 500,00 EUR bei Kurzzeitmieten unter einem Monat, eine Monatsmiete bei einer Langzeitmiete von ein bis zwei Monaten und zwei Monatsmieten bei einer Langzeitmiete ab zwei Monaten. Es kann in Einzelfällen auch anderslautenden Kautionsregelungen geben. Die Höhe der Kaution wird immer auf der Buchungsbestätigung angegeben.

3.13 Die Dauer des Mietverhältnisses richtet sich nach dem Mietvertrag. Das Recht zur außerordentlichen fristlosen Kündigung des Vertrages aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

3.14 Ein wichtiger Grund zur außerordentlichen Kündigung durch den Vermieterliegt insbesondere vor, wenn der Auftraggeber mit vollständiger Zahlung der fälligen Vergütung oder sonstigen Zahlungen mehr als zwei (2) Wochen im Verzug ist. Der Vermieter kann sich bei der Erklärung und Abwicklung der Kündigung von SUITE.030 vertreten lassen. Alle auf diese Vereinbarung bezogenen und vor Vertragsbeendigung entstandenen Zahlungsverpflichtungen gelten auch nach Beendigung des Mietvertrages fort.

3.15 Suite.030 nimmt das Hausrecht für den Vermieter wahr. Für den Fall, dass Mieter gegen die Hausordnung verstoßen, steht SUITE.030 ein außerordentliches Kündigungsrecht zu.

3.16 Einer stillschweigenden Verlängerung des Mietverhältnisses durch Fortsetzen des Gebrauchs der Unterkunft durch den Mieter nach Ablauf der Mietzeit wird ausdrücklich widersprochen.

3.17 SUITE.030 behält sich vor versteckte Mängel, die erst nach der Übergabe der Unterkunft am Mietvertragsende entdeckt werden, namens des Vermieters direkt gegenüber dem Mieter geltend zu machen.

3.18 Schäden an der Unterkunft hat der Mieter unverzüglich, bei Langzeitmieten über einem Monat, innerhalb von 24 Stunden anzuzeigen. Mit Übergabe der Unterkunft an den Mieter erkennt der Mieter die Mangelfreiheit der Unterkunft an, soweit er die Schäden bei der Übergabe hätte erkennen können. Für durch verspätete Anzeige verursachte weitere Schäden haftet der Mieter.

3.19 Der Mieter haftet dem Vermieter für Schäden, die durch die Verletzung der ihm obliegenden Sorgfaltspflicht verursacht werden. In gleicher Weise haftet der Mieter für Schäden, die durch seine Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen, Mitmieter, Kunden, Besucher, Lieferanten, Handwerker etc. an der Unterkunft verursacht werden. Dem Mieter obliegt der Beweis, dass ein Vertreten müssen oder Verschulden nicht vorgelegen hat, soweit es sich um Schäden im Bereich der Mietsache handelt.

3.20 Die Unterkunft kann in der Regel am Anreisetag ab 15 Uhr bezogen werden und muss am Abreisetag bis 11 Uhr verlassen werden. Eine Übergabe der Unterkunft außerhalb der regulären Checkin- und Checkout-Zeiten (nach 20:00 Uhr) und/oder (vor 8:00 Uhr) wird mit jeweils 50,00 EUR dem Mieter in Rechnung gestellt.

3.21 Mit Übergabe der Mietsache am Mietvertragsende erhält der Mieter eine Rechnung, die die Abrechnung über den Unterkunftspreis, inklusive Endreinigungskosten, etwaige zusätzlich gebuchte Serviceleistungen sowie die Umsatzsteuer und ggf. Übernachtungssteuer enthält.

3.22 Mit Mietvertragsende erstellt SUITE.030 in grober Augenscheinnahme ein Abnahmeprotokoll über sämtliche Schäden, die über vertragsgemäße Nutzung/Abnutzung der Mietsache hinausgehen. Zieht der Mieter vor der Abnahme aus oder ist aus anderen Gründen persönlich nicht anwesend, muss er das Abnahmeprotokoll gegen sich gelten lassen. Werden erst nach der Grundreinigung (Reinigung nach Auszug des Mieters) weitere Mängel erkennbar, muss der Mieter nach Mitteilung durch SUITE.030 auch diese Schäden gegen sich gelten lassen.

3.23 Dem Mieter steht kein Zurückbehaltungsrecht hinsichtlich von Schlüsseln/ Schlüsselkarten oder sonstigen zur Verfügung gestellten Gegenständen zu. Nach einer Mahnung werden die nachfolgenden Mahnungen kostenpflichtig abgerechnet.

3.24 Für die Nutzung einer bereit gestellten Internetverbindung haftet der Mieter. Der Mieter stellt den Vermieter von allen Ansprüchen Dritter frei, die aus der rechtswidrigen Internetnutzung (z.B. illegales Filesharing oder rechtswidrige Down- oder Uploads) entstehen sollten.

3.25 Der Mieter verpflichtet sich darüber hinaus, SUITE.030 für den Fall einer Inanspruchnahme durch Dritte unverzüglich, wahrheitsgemäß und vollständig alle Informationen zur Verfügung zu stellen, die für die Prüfung der Ansprüche und eine Verteidigung erforderlich sind.

4. Haftung von SUITE.030

4.1 SUITE.030 haftet für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung oder Arglist von SUITE.030, seiner gesetzlichen Vertreter oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen. Soweit SUITE.030 für eine grob fahrlässige Pflichtverletzung gemäß Satz 1 haftet, ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

4.2 Darüber hinaus haftet SUITE.030 auch für Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht werden, soweit die Fahrlässigkeit die Verletzung solcher wesentlicher Vertragspflichten betrifft, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflichten). In diesem Fall ist die Haftung gegenüber gewerblichen Vermietern (Ziffer 1.1, Var. 1) aber auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

4.3 Weiterhin haftet SUITE.030 uneingeschränkt für von ihm zu vertretende Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung beruhen.

4.4 Eine weitergehende vertragliche oder gesetzliche Haftung ist -- soweit sie nicht gesetzlich zwingend vorgeschrieben ist -- ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen.

4.5 Soweit die Haftung von SUITE.030 ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung seiner Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen sowie für seine Haftung für deren Verhalten.

5. Geheimhaltung, Umgang mit Plattform-Zugangsdaten

5.1 Der Nutzer verpflichtet sich gegenüber SUITE.030, alle vertraulichen Informationen, die ihm im Vorfeld und/oder im Rahmen der Ausführung dieses Vertrages bekannt wurden oder werden, einschließlich gegebenenfalls überlassene Log-In-Informationen und Passwörter (insbesondere solche für den Online-Vermieter-Bereich), geheim zu halten, insbesondere jeden Zugang Dritter zu diesen Informationen zu vermeiden. Der Auftraggeber hat sämtliche durch ihn berechtigten Nutzer, Mitarbeiter und Angestellte, soweit sie hierzu nicht bereits aufgrund ihres Arbeitsvertrages verpflichtet sind, zur Geheimhaltung in dem hier definierten Umfang zu verpflichten.

5.2 Vertraulich im Sinne dieser Vereinbarung sind alle Informationen, die von SUITE.030 als solche gekennzeichnet sind oder deren Vertraulichkeit sich aus den Umständen ergibt.

5.3 Die Verpflichtung zur Geheimhaltung nach vorstehender Ziffer 13.1 gilt nicht für vertrauliche Informationen, (i) die zum Zeitpunkt der Kenntnisnahme durch den Auftraggeber bereits offenkundig oder allgemein bekannt sind oder ohne eine Verletzung dieser Vertraulichkeitsverpflichtung bekannt werden, (ii) die dem Auftraggeber von einem Dritten ohne eine Verletzung einer Vertraulichkeitsverpflichtung gegenüber SUITE.030 übergeben werden, (iii) die unabhängig von diesen Vereinbarungen von dem Auftraggeber entwickelt wurden oder (iv) wenn und soweit die vertraulichen Informationen aufgrund einer vollziehbaren behördlichen oder gerichtlichen Anordnung herauszugeben sind und der Auftraggeber SUITE.030 unverzüglich nach Kenntnis der Offenlegungspflicht unterrichtet und Gelegenheit gegeben hat, gegen die Offenlegung vorzugehen.

6. Force Majeur / Höhere Gewalt

Sofern unvorhersehbare Ereignisse, die auf höherer Gewalt beruhen, z. B. Pandemien, Mobilmachung, Krieg, Aufruhr, oder auf ähnliche Ereignisse, z. B. Streik und Aussperrung, die wirtschaftliche Bedeutung oder den Inhalt der Lieferung erheblich zulasten von SUITE.030 verändern oder auf den Betrieb von SUITE.030 erheblich einwirken, wird der Vertrag unter Beachtung von Treu und Glauben angemessen angepasst. Soweit Letzteres wirtschaftlich nicht vertretbar ist, steht SUITE.030 das Recht zu, vom Vertrag zurückzutreten. Will SUITE.030 von diesem Rücktrittsrecht Gebrauch machen, so hat er dies nach Kenntnis des Ereignisses innerhalb von drei Wochen dem Auftraggeber mitzuteilen. Gibt er die Erklärung nicht innerhalb dieser Frist ab, so erlischt sein Rücktrittsrecht.

7. Widerrufsrecht

7.1 Ist der Mieter Verbraucher im Sinne des § 13 BGB, steht ihm nach Maßgabe der hier im Anhang aufgeführten Belehrung ein Widerrufsrecht zu, wenn der Vertrag über Fernkommunikationsmittel geschlossen wird und nicht unter den Anwendungsbereich des § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB (dazu Absatz 3) unterfällt.

7.2 Fernkommunikationsmittel sind Kommunikationsmittel, die zur Anbahnung oder zum Abschluss eines Vertrags zwischen einem Verbraucher und einem Unternehmer ohne gleichzeitige körperliche Anwesenheit der Vertragsparteien eingesetzt werden können.

7.3 Kein Widerrufsrecht besteht bei Verträgen zur Erbringung von Dienstleistungen in den Bereichen Beherbergung zu anderen Zwecken als zu Wohnzwecken, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht. Kein Widerrufsrecht besteht danach für Verträge über die Vermietung von Ferienwohnungen oder Geschäftswohnungen, da diese einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsehen, zu dem die Wohnung gemietet wird.

7.4 Zur Ausübung des Widerrufsrechts muss der Mieter den Vermieter bzw. SUITE.030 (als Vertreter des Vermieters)

SUITE.030 GmbH, Brunnenstrasse 49, 10115 Berlin, Telefon: +49 (0)30 - 220 119 270,
E-Mail: info@suite030.com

mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über seinen Entschluss, den Vertrag zu widerrufen, informieren.

Der Mieter kann dafür das dem Auftragsformular beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

7.5 Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass der Auftraggeber die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absendet.

7.6 Folgen des Widerrufs:

Wird der Vertrag widerrufen, hat der Vermieter dem Mieter alle Zahlungen, die der Vermieter vom Mieter erhalten hat, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über den Widerruf des Vertrags bei SUITE.030 oder dem Vermieter eingegangen ist.

Für die Rückzahlung verwendet der Vermieter dasselbe Zahlungsmittel, das der Mieter bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt hat, es sei denn, mit dem Mieter wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall wird SUITE.030 oder der Vermieter dem Mieter wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnen.

7.7 Das Widerrufsrecht erlischt bei einem Vertrag zur Erbringung von Dienstleistungen auch dann, wenn der Unternehmer die Dienstleistung vollständig erbracht hat und mit der Ausführung der Dienstleistung erst begonnen hat, nachdem der Verbraucher dazu seine ausdrückliche Zustimmung gegeben hat und gleichzeitig seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass er sein Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung durch den Unternehmer verliert. Bei einem außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Vertrag muss die Zustimmung des Verbrauchers auf einem dauerhaften Datenträger übermittelt werden. Bei einem Vertrag über die Erbringung von Finanzdienstleistungen erlischt das Widerrufsrecht abweichend von Satz 1, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf ausdrücklichen Wunsch des Verbrauchers vollständig erfüllt ist, bevor der Verbraucher sein Widerrufsrecht ausübt.

Das Widerrufsrecht erlischt bei einem Vertrag über die Lieferung von nicht auf einem körperlichen Datenträger befindlichen digitalen Inhalten auch dann, wenn der Unternehmer mit der Ausführung des Vertrags begonnen hat, nachdem der Verbraucher

  • ausdrücklich zugestimmt hat, dass der Unternehmer mit der Ausführung des Vertrags vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnt, und
  • seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass er durch seine Zustimmung mit Beginn der Ausführung des Vertrags sein Widerrufsrecht verliert.

8. Sonstiges

8.1 Der Nutzer kann eigene Ansprüche gegen SUITE.030 gegen Ansprüche von SUITE.030 nur dann aufrechnen oder wegen derartiger Ansprüche Zurückbehaltungsrechte geltend machen, wenn die Ansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Ansprüche gegen den Vermieter kann der Nutzer nicht gegen Ansprüche von SUITE.030 aufrechnen.

8.2 Soweit nicht schriftlich anders vereinbart, ist Leistungs- und Erfüllungsort der Sitz von SUITE.030. Für das Mietverhältnis gilt: Erfüllungsort ist der Standort der Unterkunft.

8.3 Alleiniger Gerichtsstand ist, wenn der Nutzer Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, bei allen aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar sich ergebenen Streitigkeiten der Sitz von SUITE.030. SUITE.030 ist jedoch auch berechtigt, am allgemeinen Gerichtsstand des Nutzers zu klagen.

8.4 Für die Rechtsbeziehungen im Zusammenhang mit diesen Nutzungsbedingungen gilt deutsches materielles Recht unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den Internationalen Warenkauf (CISG).

8.5 SUITE.030 behält sich vor, die ANB zu ändern. Im Falle einer Änderung der AAB wird SUITE.030 dem Auftraggeber die Änderungen der ANB in Textform (z.B. per E-Mail) mitteilen („Änderungsmitteilung"). Die Änderungen werden gegenüber dem Absender wirksam und das Vertragsverhältnis wird zu den geänderten Bedingungen fortgesetzt, wenn der Auftraggeber diesen Änderungen nicht innerhalb von vier (4) Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung durch Mitteilung in Textform widerspricht. Zur Wahrung dieser Frist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerspruchs an SUITE.030. Im Falle eines Widerspruchs steht beiden Parteien ein Recht zur außerordentlichen Kündigung zu. Auf die vorgenannte Folge eines unterbliebenen Widerspruchs wird die SUITE.030 den Absender in der schriftlichen Änderungsmitteilung besonders hinweisen.

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